RECHTSGEBIETE
Restrukturierungs- und Insolvenzberatung.
Gesellschafter- und Organberatung
HEUBLEIN GRAU berät Gesellschafter und Organe von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) umfassend im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten in anspruchsvollen Sondersituationen und bei der Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Überwachung der Insolvenzantragspflichten bei außergerichtlichen Sanierungen. Wir helfen unseren Mandanten die richtigen Managementakzente zu setzen, um Unternehmenskrisen zu bewältigen und Werte zu erhalten.
Lässt sich die Stellung eines Insolvenzantrags nicht mehr vermeiden, stellen wir für unsere Mandanten den notwendigen Insolvenzantrag, vorzugsweise mit der Zielsetzung der Anordnung einer Eigenverwaltung.
Haften Gesellschafter oder Organe gegenüber Insolvenzverwaltern und/oder aus Bürgschaften in einer Höhe, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutlich übersteigt, verhandeln wir mit diesen Gläubigern für alle Beteiligten tragfähige Vergleiche, um förmliche Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Lässt sich die Stellung eines Insolvenzantrags nicht mehr vermeiden, stellen wir für unsere Mandanten den notwendigen Insolvenzantrag, vorzugsweise mit der Zielsetzung der Anordnung einer Eigenverwaltung.
Haften Gesellschafter oder Organe gegenüber Insolvenzverwaltern und/oder aus Bürgschaften in einer Höhe, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutlich übersteigt, verhandeln wir mit diesen Gläubigern für alle Beteiligten tragfähige Vergleiche, um förmliche Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Eigenverwaltung und Schutzschirm
Die Partner von HEUBLEIN GRAU haben zahlreiche Eigenverwaltungen bzw. Schutzschirmverfahren und Insolvenzpläne erfolgreich durchgeführt und dabei Werte für Gläubiger und Gesellschafter erhalten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erstellung von Insolvenzplänen sowie Sanierungskonzepten. Sowohl in beratender Funktion als auch als Gesellschaftsorgan bzw. als Generalbevollmächtigter übernehmen wir das Prozessmanagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Unternehmenskauf aus der Insolvenz
Wir beraten Investoren beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz im Rahmen von „Asset Deals“. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir die Bedürfnisse beider Seiten der Transaktion und sind in der Lage, die Verhandlungen für unsere Mandanten effizient und zielführend zu gestalten.
Beratung und Vertretung von Gläubigern in der Krise ihres Kunden
Geraten Kunden unserer Mandanten in die Krise, analysieren wir für unsere Mandanten bereits bestehende Anfechtungs- und Haftungsrisiken und beraten sie durch anfechtungs- und haftungsreduzierende Gestaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Krisenunternehmen. Hat der Kunde unseres Mandanten Insolvenz angemeldet, vertreten wir die Interessen unseres Mandanten im Insolvenzverfahren. Neben der Geltendmachung von Sicherungsrechten stellt das Aushandeln von Fortführungs- und Verwertungsvereinbarungen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Restrukturierung / StaRUG
Am 01.01.2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten, das ein neues Verfahren für die Sanierung von Unternehmen ermöglicht. Ein Verfahren nach dem StaRUG eignet sich insbesondere für Krisenfälle mit komplexen Finanzierungsstrukturen, in denen vor allem Beiträge der Gläubiger erforderlich sind (insbesondere Neugestaltung der Forderungen und sonstiger Rechte). Im Rahmen eines sog. Restrukturierungsplans ist es möglich, einzelnen Gläubigern gegen ihren Willen einen Sanierungsbeitrag abzuverlangen, wenn die große Mehrheit der übrigen Gläubiger für den Restrukturierungsplan stimmt.
In StaRUG-Verfahren beraten wir sowohl Unternehmen und Geschäftsleitungen als auch Gläubiger und sonstige Planbetroffene. Das Team von HEUBLEIN GRAU ist Verfasser des bundesweit ersten gerichtlichen Restrukturierungsplans nach dem StaRUG.
HEUBLEIN GRAU unterstützt Sie in sämtlichen Bereichen des Personen-, Kapitalgesellschafts- und Umwandlungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten bei Unternehmensgründungen, Gesellschafterversammlungen, Veränderungen der Gesellschafter- und Aktionärsstruktur sowie gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Daneben vertreten wir die Interessen von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Gesellschaftern, insbesondere auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen.
Auch beraten wir Mandanten bei der solventen Liquidation von zu liquidierenden Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gesellschaftsrecht
Prozessführung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in gerichtlichen Verfahren. Dies erfasst sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen. In unserem Spezialgebiet Insolvenzrecht sind wir insbesondere in Haftungs- und Anfechtungsprozessen für Insolvenzverwalter, Unternehmen und Organe tätig, oftmals auch unter Beteiligung von D&O-Versicherern. Daneben vertreten wir unsere Mandanten auch in allgemeinen Zivil- und Handelssachen.
HEUBLEIN GRAU berät Unternehmen, Insolvenzverwalter und CROs in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist die umfassende arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen in Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltungsverfahren und in Insolvenzverfahren sowie im Rahmen außerinsolvenzlicher Sanierungsmaßnahmen.
Typischerweise umfasst die Beratung hierbei die Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Transfermaßnahmen und Standortsicherungsvereinbarungen. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Typischerweise umfasst die Beratung hierbei die Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Transfermaßnahmen und Standortsicherungsvereinbarungen. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Arbeitsrecht
Ermittlung von Sonderaktiva
HEUBLEIN GRAU verfügt über eine besondere Expertise bei der investigativen Ermittlung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen in Insolvenzverfahren. Aufgrund jahrelanger Befassung mit der Ermittlung derartiger Ansprüche in Insolvenzverfahren ermitteln wir für Insolvenzverwalter auch ohne konkrete Anhaltspunkte die haftungsbegründenden Sachverhalte und verfassen für Insolvenzverwalter außergerichtliche Anspruchsschreiben.
Stehen mögliche Anfechtungs- oder Haftungsansprüche im Raum, ermitteln wir den Lebenssachverhalt aus und erstellen gutachterliche Stellungnahmen zum (Nicht-)Bestehen der klärungsbedürftigen Ansprüche.
Stehen mögliche Anfechtungs- oder Haftungsansprüche im Raum, ermitteln wir den Lebenssachverhalt aus und erstellen gutachterliche Stellungnahmen zum (Nicht-)Bestehen der klärungsbedürftigen Ansprüche.